Vereinsnachrichten

Leitfaden zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes beim SV Frohnstetten ab 08.06.2020

14.06.2020

Unser Konzept gilt ausschließlich für unsere Sportstätten am Riederwäldle (Freiluftsportanlage).
Unsere Hohenzollernhalle können wir leider vorläufig bis zum Ende der Sommerferien am 12.09.2020 noch nicht wieder nutzen.
Für geschlossene Räume gelten strengere Vorschriften, die wir momentan nicht einhalten können.

HYGIENEKONZEPT
Folgende Regeln wurden für den Trainingsbetrieb fixiert:
1. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße
durch die Teilnehmer*innen
- Beim Zutritt auf das Sportgelände
- nach dem Toilettengang
- ggf. in der Pause
- bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
2. Regelmäßige Desinfektion (nach jeder Trainingsgruppe)
- Sportgeräte (Ball, Kleingeräte, Matten etc.)
- Ablageflächen
- Türgriffe, Handläufe, etc.
3. Toiletten
Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben die Toiletten
geschlossen.
4. Umkleiden und Duschräume
Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleiden und
Duschräume geschlossen.
Die Trainierenden sind aufgefordert, bereits in Sportkleidung zum
Sportgelände zu kommen.
5. Laufwege
- der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden
nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
- Die Teilnehmer*innen haben erst dann die Erlaubnis die Sportstätte zu
betreten, wenn ihr es freigebt.
Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden
auf die Abstandsregel zu achten.
6. Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht
begegnen:
- ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
- bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander
wahren.
- die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet
bleiben.
- auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
- die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die
vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
- gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und
Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände
sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
- Die Zeit des Gruppenwechsels sollte ggf. zum Desinfizieren der Geräte
genutzt werden.
7. Abstand halten
- Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist von
allen Teilnehmern*innen immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch
Verlassen des Sportgeländes. Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr
Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind
während des Trainings grundsätzlich mindestens 2,00 m Abstand zu allen
anderen Personen einzuhalten.
- In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
8. Eigenes Equipment der Sporttreibenden
- Trinkflaschen sind von den Teilnehmern*innen selbst mitzubringen.
- In Absprache mit dem/der Trainer*in können für das Training benötigte Spiel-
und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Bälle, Yoga-Matten, etc.)
mitgebracht werden.
TRAININGSGRUPPENKONZEPT
1. Größe
Derzeit sind je 1000 qm nur 4 Teilnehmer*innen plus Trainer*in (gesamt 5
Personen) als Gruppengröße erlaubt. Es ist jedoch möglich 4-5 kleine
Trainingsgruppen parallel zu trainieren, vorausgesetzt, die die Flächen- und
Abstandsregeln werden dabei eingehalten.
2. Trainingsinhalte
Es ist kein Kontaktsport möglich. Die Trainingsinhalte, die unter den
gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert werden dürfen, sind in
den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt. Ihr müsst
euch an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die Gesundheit des
Teilnehmers immer im Vordergrund.
3. Personenkreis
- Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die
Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden),
- Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-
Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft
Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
- Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
4. Anwesenheitsliste
- In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort
sowie ÜL/TN-Name, Anschrift oder Mailadresse, Telefon) durch den/die
Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines
Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette
zurückverfolgt werden kann.
Beim Auftreten eines positiven Falls werden die Daten an das
Gesundheitsamt weitergegeben!
5. Gesundheitsprüfung
- Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil.
Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach
14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest
wieder am Training teilnehmen.
6. Fahrgemeinschaften
- Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das
Risiko einer Infektion zu minimieren.
7. Erste-Hilfe
- Ein Erste-Hilfe-Koffer ist in der Hütte am Sportplatz deponiert.
- Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
- Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der
Internetseite des ADAC (https://www.adac.de/verkehr/erste-hilfe-corona/).

Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch bitte zunächst an Eure direkten Ansprechpartner in der Abteilung/im Verein. Auf diesem Wege sagen wir Euch allen schon jetzt Danke dafür, dass Ihr diese nicht alltägliche Situation so annehmt. Wollen wir hoffen, dass sich die Situation in den nächsten Wochen weiter entspannt, dabei unsere Teilnehmer, Sportler und Mitglieder gesundheitlich geschützt bleiben, Ihr Ihnen aber auch das lang ersehnte gute Gefühl beim und nach dem Sporttreiben wieder geben könnt. Denn auch das ist ein wichtiger Baustein, gesund zu bleiben.




Letzte Änderung von kpn am 14.06.2020 21:26 Uhr

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