14.06.2020
Nachdem die Landesregierung in Baden Württemberg seit Anfang Juni auch den Sportbetrieb in Vereinen unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt, hat sich die Vorstandschaft des Sportvereins nach Abwägung aller Aspekte zu folgender Regelung entschlossen :
Sportbetrieb in der Hohenzollernhalle
Aufgrund der hohen Anforderungen was Abstands / Kontakt und Hygieneregelungen angeht und der damit verbundenen Einschränkungen wird der Sportbetrieb in der Hohenzollernhalle bis zu den Sommerferien ausgesetzt.
Frühester Wiederaufnahmetermin wäre demzufolge Mitte September 2020.
Hierüber werden wir unsere Sport treibenden Mitglieder noch rechtzeitig informieren.
Sportbetrieb im Freien / auf dem Sportgelände im Riederwäldle
Der Sportbetrieb im Freien kann unter Einhaltung der geltenden Vorgaben wieder aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber treffen die verantwortlichen Übungsleiter der jeweiligen Abteilungen. Die Übungsleiter werden ihre Gruppen über eine mögliche Wiederaufnahme informieren.
Der SV Frohnstetten hat für den Sportbetrieb einen entsprechenden Leitfaden erstellt, den sich alle Interessierten auf unserer Homepage unter einer separaten Rubrik ansehen können.
Wir hoffen auf ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
Für Rückfragen stehen ihnen unsere Vorstandsmitglieder sowie die Übungsleiter gerne zur Verfügung.
Letzte Änderung von kpn am 14.06.2020 20:34 Uhr
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